Im Folgenden finden Sie die derzeit gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der primacall GmbH (nachstehend primacall genannt):

Die AGB werden Bestandteil eines jeden Vertrags mit der Firma primacall über die Teilnahme am Festnetzdienst, soweit für besondere Dienstleistungen (z.B Internetdienste) keine vorrangigen Geschäftsbedingungen zur Anwendung kommen. Abweichende AGB des Kunden gelten nicht; sie finden auch dann keine Anwendung, wenn primacall nicht ausdrücklich widerspricht oder der Kunde erklärt, nur zu seinen Bedingungen abschliessen zu wollen.
1. Allgemeines
1.1. Die primacall GmbH (nachfolgend: primacall) erbringt ihre Dienstleistungen im Bereich des breitbandigen
Internetzugangs gemäß den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), soweit in
besonderen Geschäftsbedingungen und Leistungsbeschreibungen von primacall keine vorrangigen
Bestimmungen Anwendung finden. Ferner gelten die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere
das Telekommunikationsgesetz (TKG).
1.2. Abweichende AGB des Kunden gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn ihnen
primacall nicht ausdrücklich widerspricht oder der Kunde erklärt, nur zu seinen Bedingungen abschließen
zu wollen.
2. Vertragsabschluss
Das Vertragsverhältnis beginnt, sofern nichts anderes vereinbart ist mit dem in der Auftragsannahmebestätigung
angegebenen Datum. primacall behält sich die Ablehnung des Auftrags vor. Ist die Erbringung
der vertraglichen Leistungen von primacall von bestimmten technischen, örtlichen oder anderen Gegebenheiten
abhängig, so kann primacall den Vertragsschluss von der Erfüllung der Voraussetzungen durch den
Kunden oder Dritte abhängig machen. Der Kunde ist drei Wochen ab Antragstellung an seinen Antrag
gebunden. Die Inanspruchnahme von Dienstleistungen von primacall setzt voraus, dass der Kunde
volljährig ist.
3. Leistungsumfang, Leistungsverhinderung
3.1. Vertragsgegenstand ist das Erbringen der Verbindungsdienstleistungen zur breitbandigen Nutzung des
Internets. Der von primacall zu erbringende Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung
und/oder dem Auftragsformular.
3.2. primacall ermöglicht dem Kunden die Inanspruchnahme der primacall-Dienste nur im Rahmen der
bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten, auf die primacall Einfluss nehmen kann.
primacall haftet nicht für Beeinträchtigungen, Beschränkungen oder Leistungshindernisse sowie
Unterbrechungen der Dienstleistungen, die auf Umständen außerhalb ihres Verantwortungsbereiches
beruhen. Insbesondere übernimmt primacall keine Gewähr für eine ununterbrochene Verfügbarkeit ihrer
Dienstleistungen, das jederzeitige Zustandekommen von Verbindungen und die konstante Aufrechterhaltung
eines bestimmten Datendurchsatzes oder die Datendurchführung über ein bestimmtes Netz. Das
gilt nur, sofern dafür kausale Störungen nicht von primacall zu vertreten sind, bestehende Kündigungsrechte
werden hierdurch nicht berührt.
3.3. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass primacall keinen Einfluss auf die Übertragungsgeschwindigkeiten
im Internet hat. Die maximale Übertragungsrate hängt von verschiedenen Faktoren, wie z.B. dem TDSL
Anschluss des Kunden, der Auslastung eigener und fremder Übertragungswege und der Auslastung
und Verfügbarkeit von Servern und Peering-Stellen ab.
3.4. primacall ist berechtigt, Leistungen vorübergehend zu beschränken oder einzustellen, soweit dies aus
Gründen der öffentlichen Sicherheit, aufgrund gerichtlicher oder behördlicher Anordnung, aufgrund der
Sicherheit des Netzbetriebes, der Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Interoperabilität der Dienste, des
Datenschutzes, zur Wahrung der Strafrechtsordnung oder zur Vornahme betriebsbedingter oder technisch
erforderlicher Arbeiten notwendig ist.
3.5. Die Leistungsverpflichtung von primacall wird durch die Verfügbarkeit sowie die richtige und
rechtzeitige Belieferung von Vorleistungen Dritter beschränkt, die von primacall zur Vertragsdurchführung
benötigt werden, wobei sich primacall verpflichtet, den Vertragspartner unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit
zu informieren und Gegenleistungen des Kunden unverzüglich zu erstatten. Als Vorleistungen
gelten insbesondere Übertragungswege oder sonstige technische Leistungen, die primacall zur
Leistungserbringung benötigt.
3.6. primacall hat das Recht, von dem Vertrag mit dem Kunden ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn
der Dritte die für die Leistungserbringung gegenüber dem Kunden erforderliche Leistung nicht, nicht
vollständig oder nicht rechtzeitig erbringen kann, wobei sich primacall verpflichtet, den Vertragspartner
unverzüglich darüber zu informieren und Gegenleistungen des Kunden unverzüglich zu erstatten. primacall
verpflichtet sich, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und die Gegenleistungen
des Vertragspartners unverzüglich zu erstatten. Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden
sind ausgeschlossen.
3.7. Alle Angebote von primacall sind unverbindlich und freibleibend. Termine und Fristen stehen unter dem
Vorbehalt rechtzeitiger Erfüllung aller relevanten Verpflichtungen des Kunden.
3.8. Die Änderung von für den Betrieb des oder die Teilnahme im Internet verwendeter Normen, Adressen
oder anderer technischer Standards hat keinen Einfluss auf den jeweiligen Vertrag, sofern die Änderungen
nicht willkürlich von primacall veranlasst werden.
3.9. Für den Fall, dass unvorhersehbare Änderungen eintreten durch welche das bei Vertragsschluss
bestehende Äquivalenzverhältnis in nicht unbedeutendem Maß gestört wird und primacall diese
Änderungen weder veranlasst noch Einfluss auf selbige hat, ist primacall berechtigt Änderungen dieser
Bedingungen oder Preisänderungen sowie Änderungen im Leistungsumfang vorzunehmen. Etwaige
Änderungen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der
Kunde ihnen nicht schriftlich innerhalb von vier Wochen nach Zugang widerspricht. primacall wird auf diese
Folge im Mitteilungsschreiben besonders hinweisen.
3.10. Soweit primacall über den vertraglichen Inhalt hinaus für den Kunden freiwillige, unentgeltliche
Dienste und Leistungen erbringt, kann primacall diese jederzeit abändern oder ohne Vorankündigung
einstellen.
3.11. primacall kann Entsperrungen von Anschlüssen ausschließlich an Wochentagen zum Ende des
Tages vornehmen.
3.12. Die DSL- Flatrate ist für die haushaltsübliche Nutzung bestimmt. Der Kunde verpflichtet sich, die DSLFlatrate
nicht missbräuchlich zu verwenden, d.h. er wird die Flatrate nicht zur Massenkommunikation
einsetzen oder Verbindungen herstellen, um Dritten außerhalb seines Haushaltes Internetdienstleistungen
zu erbringen (z.B. durch sog. Routing). Der Kunde verpflichtet sich ferner, die DSL-Flatrate als Verbraucher
i.S.v. §13 BGB und nicht zweckwidrig, also unternehmerisch i.S.v. §14 BGB, zu verwenden um diese an
Dritte weiterzuveräußern oder um hierfür sonst wie eine Gegenleistung zu erzielen (z.B. durch das
Betreiben von Internet Cafés).
3.13. Im Falle einer schuldhaften zweckwidrigen oder missbräuchlichen Nutzung im vorgenannten Sinn ist
der Anbieter berechtigt, die DSL-Flatrate oder den Vertrag insgesamt außerordentlich zu kündigen, den
Telekommunikationsanschluss unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen zu sperren sowie
die Entgelte für die angefallenen Verbindungen zu berechnen. Des Weiteren ist der Anbieter berechtigt, von
dem Kunden eine Schadenspauschale in Höhe von 75,00 Euro für die Berechnung der Verbindungen zu
verlangen. Dem Kunden steht es frei, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Anbieters bleiben unberührt.
4. Pflichten des Kunden
4.1. Der Kunde versichert, dass er im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit primacall volljährig ist.
4.2. Der Kunde verpflichtet sich, die primacall-Dienste sachgerecht und rechtmäßig zu nutzen und von den
Zugriffsmöglichkeiten auf primacall-Dienste nicht missbräuchlich Gebrauch zu machen, insbesondere
a) keine Programme oder Dateien in Deutschland anzubieten, die
? nur im Ausland, nicht aber in Deutschland Freeware, Shareware oder Public Domain sind;
? die aufgrund ihrer lizenz- oder patentrechtlichen Situation nicht oder nur außerhalb von Deutschland frei
von Rechten Dritter sind;
? die in Deutschland Exportrestriktionen unterliegen und deshalb von Deutschland aus nicht weltweit
angeboten werden dürfen, ohne dass Vorkehrungen dafür getroffen sind, dass ein Zugriff außerhalb
Deutschlands unmöglich ist;
? die nach den Exportbestimmungen des Herkunftslandes oder des Landes, in dem sie entstanden sind,
nicht exportiert werden dürfen;
b) im Rahmen der Benutzung der primacall-Dienste keine strafrechtlich relevanten Inhalte abzurufen oder
zu verbreiten sowie die Abrufung und Verbreitung solcher Inhalte zu unterlassen, die eine Ordnungswidrigkeit
begründen oder gegen die Vorschriften zum Schutz der Jugend verstoßen;
c) selbständig für die Erfüllung bzw. Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sowie
die Erteilung behördlicher Erlaubnisse Sorge zu tragen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die
Teilnahme am Internet oder dem primacall-Netz erforderlich sein sollten;
d) den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit und des Datenschutzes Rechnung zu tragen;
e) alle Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten am Übertragungsweg nur von primacall oder einem von
primacall beauftragten Dritten ausführen zu lassen;
f) primacall unverzüglich jede Änderung seines Namens, seines Wohnsitzes, seiner Rechnungsanschrift,
seiner Rufnummer, seiner Kontoverbindung oder sonstiger Angaben, die Bestandteil des Auftragsformulars
sind, mitzuteilen; gleiches gilt für Geschäftskunden im Zusammenhang mit der Änderung der Firma, der
Rechtsform, des Geschäftssitzes, der Rechnungsanschrift, der Rufnummer, der Kontoverbindung oder
sonstiger vertraglicher Angaben; bei unterlassener Mitteilung ist der Kunde verpflichtet, primacall die zur
Erlangung der aktuellen Daten aufgewendeten Kosten zu ersetzen.
g) die jeweils aktuellen anerkannten Internet-Richtlinien, wie sie in Form der RFCs im Internet nachgeschlagen
werden können und in Übereinstimmung mit den IP-Vergaberichtlinien des RIPE stehen, zu
beachten;
h) kein Spamming oder Massenmailing durchzuführen oder ein offenes E-Mail-Relay zu betreiben;
i) nicht auf sonstige Weise andere Kunden oder den Betrieb des primacall -Netzes, des Backbone und
seine Außenanbindungen zu behindern oder zu gefährden;
j) für den Fall, dass der Kunde die primacall-Dienste anderen Nutzern ("Dritten") zur Verfügung stellt, diese
auf die für ihn geltenden Pflichten hinzuweisen, die Dritten auf die Einhaltung ebenfalls zu verpflichten und
sicherzustellen, dass die Dritten die Pflichten auch erfüllen.
4.3. Bei Verstößen gegen die in Abs. 1 aufgeführten Pflichten ist primacall berechtigt, die Verbreitung der
entsprechenden Programme und/oder Dateien sofort zu unterbinden oder sofern dies nicht möglich ist, den
Dienst für den Kunden einzustellen oder abzuschalten bis zur Beendigung der Vertragsverletzung, ohne
dass dem Kunden daraus ein Minderungs-, Schadensersatz- oder Kündigungsanspruch erwächst.
Vorstehende Rechte stehen primacall insbesondere dann zu, wenn sie von Dritten auf Unterlassung
und/oder Schadensersatz in Anspruch genommen wird oder werden könnte.
5. Übertragung von Rechten, Weitergabe von Leistungen
5.1. primacall ist berechtigt, das Vertragsverhältnis auf ein mit ihr gemäß den §§ 15 ff Aktiengesetz
verbundenes Unternehmen zu übertragen. Dem Kunden steht im Falle der Übertragung ein außerordentliches
Kündigungsrecht zu, das binnen 14 Tagen nach Mitteilung der Übertragung unter Hinweis auf
das Kündigungsrecht auszuüben ist.
5.2. Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von
primacall auf Dritte zum übertragen oder von primacall zu erbringende Leistungen geschäftsmäßig an Dritte
entgeltlich oder unentgeltlich weiterzugeben. Dem Kunden ist es insbesondere nicht gestattet, Anschlüsse,
die Gegenstand eines Freischaltungsauftrages mit primacall sind, zum Zweck des Aufschaltens bzw.
Durchleitens von Verbindungen für Dritte zu nutzen oder sonst geschäftsmäßig Internetdienste mit diesen
Anschlüssen zu erbringen. Dritte im Sinne der vorstehenden Regelungen sind auch mit dem Kunden
gemäß §§ 15 ff Aktiengesetz verbundene Unternehmen.
5.3. Bei dem Angebot von allgemeinen Zugängen zu festen öffentlichen Telekommunikationsnetzen gilt
§45k Telekommunikationsgesetz (TKG). Demgemäß ist primacall berechtigt, den Anschluss wegen
Zahlungsverzugs zu sperren, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen
von mindestens ? 75,00 in Verzug ist und primacall die Sperre mindestens zwei Wochen
zuvor schriftlich angedroht und dabei auf die Möglichkeit des Kunden, Rechtsschutz vor den Gerichten zu
suchen, hingewiesen hat. Bei der Berechnung der Höhe des Betrags nach Satz 1 bleiben diejenigen nicht
titulierten Forderungen außer Betracht, die der Kunde form- und fristgerecht und schlüssig begründet
beanstandet hat. Dies gilt nicht, wenn primacall den Teilnehmer zuvor zur vorläufigen Zahlung eines
Durchschnittsbetrags nach § 45j aufgefordert und der Kunde diesen nicht binnen zwei Wochen gezahlt hat.
primacall darf seine Leistung einstellen, sobald die Kündigung des Vertragsverhältnisses wirksam wird.
primacall darf eine Sperre durchführen, wenn wegen einer im Vergleich zu den vorangegangenen sechs
Abrechnungszeiträumen besonderen Steigerung des Verbindungsaufkommens auch die Höhe der
Entgeltforderung primacalls in besonderem Maße ansteigt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass
der Kunde diese Entgeltforderung beanstanden wird. Die Sperre ist, soweit technisch möglich und dem
Anlass nach sinnvoll, auf bestimmte Leistungen zu beschränken. Sie darf nur aufrechterhalten werden,
solange der Grund für die Sperre fortbesteht. Eine auch ankommende Telekommunikationsverbindung
erfassende Vollsperrung des Netzzugangs darf frühestens eine Woche nach Sperrung abgehender
Telekommunikationsverbindungen erfolgen. Der Kunde bleibt auch nach der Sperre verpflichtet, den
monatlichen Basispreis zu zahlen, sofern ein solcher vertraglich vereinbart wurde. Preise, die durch die
befugte oder unbefugte Nutzung des Anschlusses durch einen Dritten entstanden sind, hat der Kunde zu
bezahlen, sofern und soweit er diese Nutzung zu vertreten hat. Gibt der Kunde die von primacall zu
erbringenden Leistungen entgegen den vorstehenden Regelungen geschäftsmäßig an Dritte weiter und
nimmt er dabei gegenüber primacall Tarife in Anspruch, die unter dem Einkaufspreis von primacall liegen,
ist vom Kunden als Schadensersatz die Differenz zum Einkaufspreis sowie ein angemessener
Gewinnaufschlag zu leisten, sofern der Kunde nicht nachweist, dass kein oder ein wesentlich geringerer
Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt primacall vorbehalten.
6. Entgelte, Zahlungsbedingungen
6.1. Der Kunde ist zur Zahlung der Vergütungen verpflichtet, wie sie sich aus den jeweiligen Preislisten
ergeben. Hat der Kunde über primacall Hardware bestellt, erfolgt die Lieferung der bestellten Teile
ausschließlich per Nachnahme ggf. von Logistikpartnern. Abrechnungen über eine zu zahlende Grundgebühr
und Nutzungsentgelte erfolgen in der Regel monatlich, wobei die Grundgebühr im Voraus
abgerechnet wird. Beginnt der Vertrag nicht zum 1. eines Monats, so wird die Grundgebühr für diesen
Monat nur anteilig berechnet und der Umfang der in der Grundgebühr enthaltenen Leistungen nur anteilig
gewährt. primacall behält sich das Recht vor, die Rechnungen in kürzeren Zeitabständen oder bei einem
Gebührenaufkommen von weniger als ? 12,50 pro Monat zwei- oder dreimonatlich zu stellen. Die
Rechnungen sind grundsätzlich abschließend. Es können jedoch bisher nicht berechnete Forderungen
eines früheren Abrechungszeitraumes in Rechnung gestellt werden, sofern diese nicht verjährt sind.
6.2. Die Rechnungen werden grundsätzlich ins primacall-Internet-Kundenportal gestellt und können dort mit
den bekannten Kundenzugangsdaten abgerufen werden. primacall ist berechtigt, dem Kunden die
Rechnungen alternativ per Telefax an eine vom Kunden benannte Nummer oder per E-Mail an die Domain
des Kunden zu schicken.
6.3. Sämtliche Verrechnungssätze und Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer in
der jeweils gültigen Höhe.
6.4. Erhöhen sich die Preise für Telekommunikationsdienstleistungen anderer Anbieter, zu denen primacall
dem Kunden Zugang gewährt, berechtigen diese Preisänderungen den Kunden nicht zu einer Kündigung
des Vertrages mit primacall, auch wenn primacall die Entgelte des Drittanbieters mit der eigenen Rechnung
für diesen einzieht. Dies gilt insbesondere bei einer Preiserhöhung für den T-DSL Anschluss der Deutschen
Telekom AG.
6.5. Für den Fall, dass vom Geldinstitut eine Lastbuchung aufgrund eines Verschuldens des Kunden
zurückgegeben wird, erhebt primacall eine Kostenpauschale in Höhe von ? 15,00 inkl. MwSt., sofern der
Kunde nicht nachweist, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.
6.6. Etwaige Einwendungen gegen die Höhe der Verbindungspreise oder sonstige nutzungsabhängige
Preise sind unverzüglich nach Zugang der Rechnung, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von acht
Wochen nach Zugang der Rechnung, schriftlich gegenüber primacall zu beanstanden. Die Unterlassung
rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung, wenn der Kunde in der Abrechnung auf die
Einwendungsfrist sowie darauf hingewiesen wurde, dass die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen als
Genehmigung gilt. War der Kunde ohne Verschulden verhindert, die Einwendungsfrist einzuhalten, so
müssen Einwendungen innerhalb von 2 Wochen nach Wegfall des Hindernisses nachgeholt werden. Die
Beweislast für das Vorliegen des Hindernisses und für die Einhaltung der Frist trägt der Kunde. Gesetzliche
Ansprüche des Kunden bei begründeten Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt.
6.7. Rückerstattungsansprüche des Kunden werden mit der jeweils nächsten Rechnung gutgeschrieben,
sofern weitere vertragliche Rechnungen entstehen. Bei Vertragsende erfolgt ein Rücküberweisung.
7. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
7.1. Gegen Forderungen von primacall kann der Kunde nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten
oder entscheidungsreifen Gegenansprüchen aufrechnen.
7.2. Verbrauchern steht ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis
zu. Unternehmern steht ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen unbestrittener, rechtskräftig
festgestellter oder entscheidungsreifer Gegenansprüche zu.
8. Zahlungsverzug
8.1. Rückständige Zahlungen sind für die Dauer des Zahlungsverzugs mit acht Prozentpunkten (bei
Verbrauchern mit fünf Prozentpunkten) über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Daneben bleibt die
Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Verzuges vorbehalten. Zinsen und Mahngebühren werden von
primacall mit der jeweils nächsten Rechnung oder Mahnung erhoben.
8.2. primacall ist berechtigt, bei Vorliegen der unter Punkt 5.3 genannten Voraussetzungen, die
Inanspruchnahme der Leistung ganz oder teilweise zu sperren. Der Kunde bleibt auch nach der Sperre
verpflichtet, monatliche Grundpreise zu bezahlen.
8.3. Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen
Teils der geschuldeten Vergütung oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem
Betrag, der der durchschnittlichen geschuldeten Vergütung für zwei Monate entspricht, in Verzug, ist
primacall berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
8.4. Für jede Mahnung hat der Kunde eine Bearbeitungsgebühr von ? 3,00 zu bezahlen, sofern es sich
nicht um die den Verzug begründende Erstmahnung handelt. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, einen
geringeren Schaden nachzuweisen.
9. Leistungsstörungen
9.1. primacall haftet nicht für den Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die primacall oder deren Zulieferer
betreffen, und die primacall die vertragliche Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen.
Solche Ereignisse berechtigen primacall, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen für die Dauer der Behinderung
sowie einer angemessenen Anlaufzeit zu unterbrechen. Als unvorhergesehene Ereignisse gelten
insbesondere höhere Gewalt, Krieg, innere Unruhen, Arbeitskampfmaßnahmen, behördliche Anordnungen,
Unterbrechungen der Stromversorgung, Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer
Betreiber, Störungen im Bereich der Carrier, oder sonstige Umstände, soweit sie unvorhersehbar,
schwerwiegend und von primacall und deren Zulieferern nicht verschuldet sind. Dies gilt auch dann, wenn
diese Umstände im Bereich von Unterauftragnehmern, Unterlieferanten oder deren Subunternehmer oder
bei von primacall autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern auftreten und wenn primacall und diese
Personen kein Verschulden trifft.
9.2. Der Kunde ist verpflichtet, primacall erkennbare Mängel oder Schäden der bereitgestellten Leistung
unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung) und im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen,
die eine Feststellung von Mängeln und Schäden und ihrer Ursache ermöglichen. Eine Haftung für
verspätete Ausführung der Mängelbeseitigung bzw. Entstörung tritt nur ein, soweit der Kunde den
erkennbaren Mangel oder Schaden angezeigt hat.
9.3. Kommt primacall mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so ist der Kunde nur dann zur Kündigung
oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn primacall eine vom Kunden gesetzte angemessene
Nachfrist nicht einhält.
9.4. Die Ansprüche des Kunden wegen Leistungsstörungen sind auf den sich aus Ziffer 10 ergebenden
Haftungsumfang begrenzt.
10. Haftung; Freistellung
10.1 Soweit eine Verpflichtung primacalls zum Ersatz eines Vermögensschadens gegenüber einem
Endnutzer besteht und nicht auf Vorsatz beruht, ist die Haftung auf höchstens 12.500 Euro je Endnutzer
begrenzt. Entsteht die Schadenersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches
Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Endnutzern und beruht dies nicht auf Vorsatz, so
ist die Schadenersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung in Satz 1 in der Summe auf höchstens 10
Millionen Euro begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten auf Grund
desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis
gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung
nach den Sätzen 1 bis 3 gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den
Verzug der Zahlung von Schadenersatz entsteht. Abweichend von den Sätzen 1 bis 3 kann die Höhe der
Haftung gegenüber Endnutzern, die keine Verbraucher sind, durch einzelvertragliche Vereinbarung geregelt
werden.
10.2. Für schadenverursachende Ereignisse, die auf Übertragungswegen der Netzbetreiber eingetreten
sind, haftet primacall dem Kunden nur in demselben Umfang, wie die Betreiber der Netze ihrerseits
gegenüber primacall haften.
10.3 Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf
einer fahrlässigen Pflichtverletzung primacalls oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung
des gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen, werden durch diese
Regelung weder begrenzt noch ausgeschlossen. Die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer
vorsätzlichen bzw. grob fahrlässigen Pflichtverletzung primacalls oder auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen primacalls beruhen wird
durch diese Regelung, außer in den unter Punkt 10.1 genannten Fällen, weder beschränkt noch
ausgeschlossen. Ferner haftet primacall, außer im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes, nicht für
Schäden, soweit der Kunde deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen, insbesondere Programm- und
Datensicherungen, Einsatz von Virenscannern, ausreichende Sicherungsmaßnahmen, ausreichende
Einweisung des jeweiligen Anwenders sowie Absicherung durch Backup-Verfahren hätte verhindern
können.
10.4 In den sonstigen Fällen ist die Haftung, bei Nichtvorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz,
ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderen nicht abdingbaren
gesetzlichen Regelungen bleibt allerdings ebenso unberührt, wie die Haftung für arglistig verschwiegene
Mängel oder im Rahmen einer übernommenen Garantie.
10.5. Soweit primacall dem Kunden lediglich den Zugang zur Nutzung des Internets vermittelt, unterliegen
die vom Kunden übermittelten oder angeforderten Daten keiner Überprüfung durch primacall. Soweit
übermittelte Inhalte nicht ausdrücklich als primacall -Inhalte gekennzeichnet sind, sind sie fremde Inhalte im
Sinne des Telemediengesetzes.
10.6. Soweit primacall dem Kunden Speicherplatz zur Verfügung stellt oder dem Kunden die Möglichkeit
gewährt, bestimmte Inhalte in Foren einzustellen, ist der Kunde verantwortlich für die gespeicherten Inhalte.
Alle derartigen Inhalte sind für primacall ebenfalls fremde Inhalte im Sinne des Telemediengesetzes.
10.7. Der Kunde haftet für alle Schäden und Nachteile, die primacall und/oder Dritten durch die schuldhafte
Nichterfüllung seiner Vertragspflichten entstehen.
10.8. Bei der Überlassung der primacall-Dienste an Dritte haftet der Kunde für alle Schäden, die durch
befugte oder unbefugte Nutzung der ihm überlassenen Dienste durch Dritte entstehen, wenn und soweit er
sie zu vertreten hat.
10.9. Der Kunde stellt primacall von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer missbräuchlichen Nutzung
der zur Verfügung gestellten Leistungen beruhen, wenn und soweit der Kunde diese Nutzung zu vertreten
hat.
11. Vertragsbeginn, Beendigung des Vertrages, Kündigungsrecht
11.1. Der Vertrag zwischen primacall und dem Kunden beginnt zu dem vertraglich vereinbarten Termin.
Fehlt es an einem festen Termin, beginnt die Vertragslaufzeit bei der ersten Einwahl ins Internet über
primacall, spätestens jedoch drei Monate nach dem Datum des Auftragseingangs.
11.2. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 12 Monate,
wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf der jeweiligen Vertragszeit schriftlich gekündigt
wird.
11.3. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. primacall ist zur fristlosen
Kündigung des Vertragsverhältnisses u.a. berechtigt, wenn
a) der Kunde Dienstleistungen von primacall missbräuchlich in Anspruch nimmt, gegen Ziffer 5.2. oder
gegen Strafvorschriften verstößt oder wenn ein entsprechender dringender Tatverdacht besteht,
b) gegen den Kunden ein Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung eingeleitet oder über
sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, die Einleitung eines solchen Verfahrens droht oder in
den Vermögensverhältnissen des Kunden eine sonstige wesentliche Verschlechterung eintritt, die
befürchten lässt, dass dieser seine Zahlungspflichten zeitweise oder dauerhaft nicht erfüllen wird,
c) der Kunde schuldhaft gegen seine Pflichten aus Ziffer 4 verstößt,
d) der Kunde nach Abschluss des Vertrages sein Einverständnis mit der von primacall durchzuführenden
Bonitätsprüfung nicht erteilt oder die Auskunft negativ ausfällt.
11.4. Im Falle einer fristlosen Kündigung durch primacall wird der Zugang des Kunden zum Internet
innerhalb von 24 Stunden abgeschaltet und etwaige primacall-Dienste werden eingestellt.
11.5. Ist der Kunde für den Umstand, auf Grund dessen primacall nicht zu leisten braucht, allein oder weit
überwiegend verantwortlich (insbesondere die Weigerung des Kunden Geräte, Leitungen o.ä. zu
installieren / installieren zu lassen. Die Aufgabe von Geräten oder sonstige schuldhafte Verletzung
vertraglicher Pflichten) oder tritt dieser von primacall nicht zu vertretende Umstand zu einer Zeit ein, zu
welcher der Kunde im Verzug der Annahme ist, so behält primacall den Anspruch auf die Gegenleistung.
primacall muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was primacall infolge der Befreiung von der
Leistung erspart oder durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig
unterlässt.
11.6. Im Falle einer fristlosen Kündigung ist primacall berechtigt, Schadensersatz gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen oder in pauschalierter Höhe zu verlangen. Wählt primacall den pauschalierten
Schadensersatz, so ist primacall berechtigt, von dem Kunden - ohne einen besonderen Nachweis ? sofort
75% des auf die Restlaufzeit bis zur nächsten Kündigungsmöglichkeit entfallenden Entgeltes zu verlangen,
sofern der Kunde nicht nachweist, dass primacall kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
12. Geheimhaltung
12.1. Der Kunde wird Unterlagen, die mit der Erklärung abgegeben werden, dass die darin enthaltenen
Informationen als vertraulich gelten, vertraulich behandeln und insbesondere Dritten nicht zugänglich
machen.
12.2. Beide Vertragsparteien müssen insbesondere Passwörter geheim halten und diese unverzüglich
ändern, sobald die Vermutung besteht, dass unberechtigte Dritte Kenntnis von dem Passwort erhalten
haben. Der Kunde wird primacall sofort unterrichten, wenn ein entsprechender Verdacht besteht. Gleiches
gilt umgekehrt für primacall, wenn sie Änderungen an Passwörtern vornimmt, die für den Kunden und
dessen Tätigkeiten von Bedeutung sind. Die Übermittlung der neuen Passwörter erfolgt gemäß Absprache
zwischen den Vertragsparteien ausschließlich an dazu besonders autorisierte Personen des jeweiligen
Vertragspartners.
13. Bonitätsprüfung
primacall ist berechtigt, zum Zweck der Bonitätsprüfung bei der SCHUFA, Wirtschaftsauskunfteien und
Kreditversicherungsgesellschaften Auskünfte über den Kunden einzuholen und den vorgenannten
Unternehmen Daten über die Beantragung, Aufnahme und Beendigung des Vertrages sowie Daten
aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung zu übermitteln. Diese Meldungen erfolgen nur, soweit dies zur
Wahrung berechtigter Interessen von primacall, einem Vertragspartner der SCHUFA, der
Wirtschaftsauskunfteien bzw. Kreditversicherungsgesellschaften oder der Allgemeinheit erforderlich ist und
dadurch schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. primacall wird dem Kunden auf
Anfrage die Anschriften der betreffenden Unternehmen mitteilen.
14. Schlussbestimmungen
14.1. Mündliche Nebenabreden bestehen zur Zeit des Vertragsschlusses nicht.
14.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen primacall
und dem Kunden ist München, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
14.3. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen primacall und dem Kunden gilt ausschließlich das für die
Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter
ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts oder anderer internationaler Vereinbarungen.
14.4. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen
sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen
Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
14.5. Der Kunde darf Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von
primacall abtreten.
